Al-Rubaiawi Mahdi
Biller-Fütterer Claudia
Bittner Horst
Bornemann Elena
Brankovic Tomislav
Bräuer Gerti K.
Braun Armin
Braun-Maierhöfer Hugo
Coscin Christine
Dr. Ullrich Stefan
Dünne Otto
Ehemann Irene
Eiselbrecher Elisabeth
Faldik Britta
Fischer Max
Friedrich Roman
Geiß Christiane
Gerl-Kolb Kerstin
Globisch Dr.Nikolaus
Grünwald Gerhard
Haberberger Angelika
Heimering Georg
Herzer Wolfgang
Hierl Barbara
Hirsch Ekatarina
Horn Wolfgang
Howeizi Elham
Hubrich Ferdinand
Jäger Renate
Jobst Hildegard
König Ursula
Kummert Renate
Langhammer Ruthild u. Helmut
Lein Roland
Leithenmayr Marthe
Link Juliane
Matschiner Nicole
Mauermann Günter
Meitzel Angelika
Mörder-Fischer Christl
Müller Uwe
Münch Gerti
Musielak Celina
Nirschl Bernhard
Pollakowski Ramona
Reichl Ludwig
Rindler Karin und Martin
Rödel Günther
Rödel Jolanda
Rösch Susanne
Rott Ingrid-Sybille
Schadeck Stefan
Scheuerer Georg
Schmidt Axel T.
Schober Birgit
Schramek Renate
Schultes Reinhold
Seidl Bernd
Stang Klara
Stangl Stefanie
Thiem Fritz
Todorovic Melita
Tunger Andreas
Ullmann Renate
Ullrich Manfred
Walbrunn Gisela
Weber Maria
Wegmann Elisabeth
Wenzl Stefan
Willascheck Luci
Willmers-Hillenbrand Barbata
Wirner Selina
Wunderlich Peter
Würf Xenia>
Würl Gisela
Würschinger Karl
Würth Josef
1. Vorsitzende Irene Fritz (Kontakt: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
2. Vorsitzende Petra Vorsatz
Schatzmeister Anton Kummert
Beisitzer:
Hugo Braun-Meierhöfer
Martina Leithenmayr
Susi Pontoux
Axel T Schmidt
Bernd Seidl
Steffi Stangl
Kooptierte Beisitzer sind:
Gerda Moser, Georg Scheuerer, Inge Posorski, Edith Baldauf, Elisabeth Zehetbauer, Christine Coscin und Gerhard Grünwald
Kassenprüfer sind:
Christine Geiß und Gerti Münch
Jury:
1. Irene Fritz
2. Gerda Moser
3. Hugo Braun-Meierhöfer
4. Stefanie Stangl
5. Stefan Schadeck
6. Ramona Pollakowski
7. Christine Coscin
Ersatzjuroren: Axel T Schmidt, Gerti Münch, Martina Leithenmayr, Melita Todorovic und Martin Rindler
Oberpfälzer Kunstverein e.V.
Hinterm Wall 10
92637 Weiden
Telefon +49 961 / 480 279 63
Telefax: +49 961 / 470 224 68
Öffnungszeiten: nach Vereinbarung
Kontakt: Irene Fritz (1. Vorsitzende)
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Sie möchten gerne:
Mitgliedsbeiträge:
Aktives Mitglied (aktiver Künstler): 51,00 Euro
Passives Mitglied (Förderer des Vereins): 26,00 Euro
Bitte laden Sie sich folgendes PDF Formular herunter und füllen es komplett aus.
Geben Sie die fertigen Unterlagen beim Saaldienst ab oder senden diese einfach an:
Oberpfälzer Kunstverein e.V.
Hinterm Wall 10
92637 Weiden
Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
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§ 1 Name/Sitz
§ 2. Zweck des Vereins
§ 3 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 4 Mitgliedschaft
§ 5 Ehrenmitglieder
Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft erfolgt auf Vorschlag der Vorstandschaft an Personen, die sich um den Verein und dessen Förderung besonders verdient gemacht haben. Die Ehrenmitgliedschaft wird in den Jahresversammlungen bekannt gegeben und von den Mitgliedern bestätigt. Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag befreit.
§ 6 Beendigung der Mitgliedschaft
3.2. Über den endgültigen Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 7 VorstandD
§ 8 Wahl des Vorstands und des erweiterten Vorstands
§ 9 Jury
1. Die Jury entscheidet autonom über Qualität und Auswahl von Exponaten die in den Ausstellungen und in Publikationen gezeigt werden.
2. Aufnahme von aktiven Künstlern siehe § 4 / 4a.
3. Die Jury setzt sich zusammen aus dem 1. Vorsitzenden und sechs weiteren zu wählenden aktiven Mitgliedern, sowie vier Ersatzjuroren. Sie wird alle 3 Jahre neu gewählt.
4. Scheidet ein gewähltes Jury-Mitglied aus, rückt das mit den jeweils meisten Stimmen nach.
5. Die Vorstandschaft kann externe Jury-Mitglieder benennen.
§ 10 Kassenprüfer
Die Kassenprüfer werden in der Jahreshauptversammlung alle 3 Jahre gewählt. Diese dürfen nicht Mitglied im Vorstand sein.
Außerordentliche Kassenprüfungen können durch den Vorstand jederzeit angeordnet werden.
Die Kasse ist jährlich einmal zur Jahreshauptversammlung zu prüfen. Über die Prüfung ist der Jahreshauptversammlung Bericht zu erstatten.
§ 11 Mitgliederversammlungen
sind:
§ 12 Jahreshauptversammlung
§ 13 Herbstversammlung
Die Herbstversammlung findet einmal im Jahr im vierten Quartal eines Jahres statt.
§ 14 Außerordentliche Mitgliederversammlungen
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom 1. Vorsitzenden einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 1/4 der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.
§ 15 Anträge zu Mitgliederversammlungen
§ 16 Beschlussfassung innerhalb der Mitgliederversammlungen
§ 17 Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
§ 18 Vereinsvermögen - Haftung
Das Vereinsvermögen ist nicht Vermögen der einzelnen Mitglieder. Die Vereinsmitglieder haften nicht für Schulden des Vereins, es sei denn, es liegt ein besonderer Verpflichtungsgrund vor. Der Verein haftet nicht für die zu irgendwelchen Veranstaltungen des Vereins mitgebrachten Wertgegenstände, Kleidungsstücke und Bargeldbeträge.
§ 19 Auflösung des Vereins
Über die Auflösung des Vereins hat die Jahreshauptversammlung zu beschließen. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an die Stadt Weiden, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige kulturelle Zwecke zu verwenden hat.
§ 20 Inkrafttreten der Satzung
Vorliegende Satzung wurde in der Jahreshauptversammlung vom 15.6.2017 beschlossen und tritt nach Eintrag ins Vereinsregistergericht beim Registergericht in Kraft. Hiermit tritt die in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 13. 2. 1998 beschlossene Satzung außer Kraft.
Weiden i. d. OPf., den 15. Juni 2017
Irene Fritz, 1. Vorsitzende
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